Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine Rechtsnorm, die im Gebäudebereich (Neubau, Sanierung) energetische Mindeststandards verbindlich festlegt. In ihr wurden erstmals die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung in einem Regelwerk zusammengefasst.
Dabei geht sie weit über eine bloße Summierung der Einzelanforderungen der gültigen Vorschriften hinaus. Durch die EnEV entstand eine völlig neue Konzeption der Gebäudeplanung. Sie integriert die beiden wichtigsten Instrumente zur Senkung des Gebäudeenergieverbrauchs: die Optimierung des baulichen Wärmeschutzes und Verbesserung der anlagentechnischen Effizienz und Gestaltung.

Energetisch beschränkt sich die Bewertung eines Gebäudes nicht mehr nur auf den Heizwärmebedarf (wie in der WSchV), sondern bezieht den gesamten Energiebedarf und die Effizienz der Anlagentechnik für Heizung, Lüftung und Warmwasser mit ein.
Zusätzlich werden alle Energieverluste - beginnend bei der Energiegewinnung bis hin zur Wärmebereitstellung (z.B. durch den Heizkörper oder der Warmwasseranschluss an der Mischbatterie im Bad) - als Primärenergiebedarf in der Bilanz berücksichtigt.
Darüber hinaus wird der unterschiedlichen primärenergetischen Gewichtung der verschiedenen Energieträger Rechnung getragen. Das ist auch notwendig, wenn man bedenkt, dass z.B. bei Verwendung von Strom als Heizenergie rund 60% der Verluste nicht beim Nutzer, sondern bei der Umwandlung im Kraftwerk entstehen.
Damit limitiert die EnEV nicht den Energieverbrauch im Gebäude (Endenergie), sondern begrenzt den max. zulässigen Primärenergiebedarf.


Gebäude und Anlagentechnik sind in der EnEV ganzheitlich miteinander verzahnt. Optimaler Wärmeschutz und leistungsfähige Anlagentechnik sind keine konkurrierenden Vorgehensweisen sondern unterschiedliche, gleichberechtigte Ansätze für denselben Zweck: Reduzierung der Primärenergie.

Eine bestimmte Ausrichtung oder Gestaltung des Gebäudes bzw. eine besondere Ausrüstung der Anlagentechnik ist nicht vorgeschrieben. Bauherr und Architekt können unter kreativen und finanziellen Kriterien die für sie geeignetste Lösung auswählen.

Das Ziel der EnEV ist die Verbesserung der energetischen Qualität von Neubauten und die Nutzung der Energiesparpotenziale im Gebäudebestand durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen.

 

Energieeinsparverordnung - Berechnung des Energiebedarfs, Energiegewinne und Verluste.Quelle:ursa.de