Der Ersatz bzw. die Neuinstallation einer Heizungsanlage bedeutet eine Investition von mehreren tausend Euro. Die Ziele und Anforderungen für die neue Heizungsanlage im Vorfeld zu definieren, sichert die wirtschaftliche Verwendung des einzusetzenden Kapitals.

Mögliche (heizlastbezogene) Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf eine künftige Heizungsanlage sind:

  • Ausreichend, bedarfsgerechte Wärmebereitstellung
  • Geringe investitions- und Betriebskosten
  • Anlagenteile so klein wie möglich, so groß wie notwendig, das gilt für:
    • Wärmeerzeuger
      -> Erdkollektoren, Erdsonde, Grundwasserbrunnen für Wärmepumpen
    • Heizflächen (Heizkörper, Fußboden-/Wandheizung)
    • Rohrleitungen
    • Pumpe
    • Stell-und Regelventile
    • Schornstein
    • Brennstofflager
  • Anlagenkomponenten sollen aufeinander abgestimmt sein z.B. durch hydraulischen Abgleich
  • Leiser (schallgeschützter) Heizungsbetrieb
  • Sparsamer und geringer Energieverbrauch
  • Wirtschaftlich (hoher Jahresnutzungsgrad)
  • Sicher
  • Komfortabel
  • Flexibles und zügiges Regelverhalten
  • Thermische Behaglichkeit (ist auch von anderen Faktoren abhängig)
  • Umweltfreundlich

(Heizlastfremde Anforderungen an die Heizungsanlage sind hier nur zum Teil aufgeführt.)

Diese Auflistung an gewünschten Eigenschaften entspricht dem techn. Stand und stellt einen "normalen, ökonomischen" Anlagenbetrieb sicher, mehr nicht. Mit Weniger würden wir uns beim Fahrzeug nicht zufrieden geben. Ihre Umsetzung ist aber, als erster Schritt, von einer belastbaren Heizlastberechnung abhängig.

Die Heizlastberechnung liefert die Basisdaten für alle nachfolgenden, heiztechnischen Berechnungen. Die Bemessungsregeln für die Größenbestimmung der einzelnen Komponenten der Heizungsanlage greifen ebenfalls auf diese Datenbasis zurück. Werden die fehlenden Leistungsdaten geschätzt oder mittels Daumenwert ermittelt, z.B. über die Fläche (W/m²) oder das Volumen (W/m³), so wird die Fehlerabweichung zur korrekt berechneten, tatsächlichen Heizlast auf alle nachfolgenden Berechnungen und Größenbestimmungen der Bauelemente übertragen. D.h. die Anlagenplanung beruht auf Mutmaßungen und Spekulation.
Unter diesen Umständen können o.g. Anforderungen an die künftige Heizungsanlage nicht realisiert werden. Voraussetzung ist eine nachvollziebare Heizlastberechnung.

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