Die Notwendigkeit zur Heizlastberechnung ergibt sich aus der einfachen Tatsache, dass das Ergebnis die Grundlage für fast alle nachfolgenden heizungstechnischen Berechnungen darstellt. Diese Daten bilden die Basis für die Größen- und Leistungsbemessung der einzelnen Komponenten der Heizungsanlage.

Das dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Berechnungsergebnis erlaubt die Vergleichbarkeit der Angebote und die Kontrolle der Leistungsangaben der Komponentenhersteller. Heizlastbezogene Leistungsmängel werden ausgeschlossen und bedarfsgerecht dimensionierte Heizungsanlagen ermöglicht. Die Umweltbelastung wird auf ein Minimum reduziert. Eine bestmögliche Anlagenbetreibung ist machbar. Dadurch verbessert sich der Jahresnutzungsgrad, wärmeerzeuger- wie anlagenseitig.
Heizlastberechnungen nach Norm, z.B. DIN EN 12831, erfolgen nach einheitlichen und bewährten Grundsätzen (hier wieder Vergleichbarkeit).

Heizungsanlagen sollen 15 ... 20 Jahre einen energiesparenden Betrieb gewährleisten. Das die Energiepreise auf lange Sicht fallen, ist nicht zu erwarten. Wer diese Entwicklung aufmerksam verfolgt, weiß das Gegenteil ist der Fall. Genannt sei nur der wirtschaftliche Aufschwung in solch aufstrebenden Nationen wie China, Brasilien, Indien. Aber auch ein Blick auf die Verlauf der eigenen Energieabrechnung der letzten Jahre bestätigt diesen Trend.

Vor diesem Hintergrund muß die Frage gestellt werden: Rechtfertigt die, auf den ersten Blick preiswerte Schätzung, einen fehlerhaften Planungsansatz, mit all den möglichen, vorher genannten Konsequenzen? Die Preisdifferenz zwischen Schätzung und Berechnung wird sich für ein Ein- bis Zweifamilienhaus zwischen 100,- ... 200,- € bewegen.
Ist die Ersparnis das Risiko wert, den eine fehlerhafte Anlage über 15 ... 20 Jahre, manchmal noch länger, verursacht? Oder entsteht nicht eher, auch über die lange Laufzeit, ein erheblicher größerer finanzieller Verlust?

 

Erforderliche U-Werte

Oben Genanntes gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsbauten.
Bei Neubauten entnimmt man die U-Werte für die Heizlastberechnung dem EnEV-Nachweis.

Bei Bestandsbauten kann man bei bekanntem Bauteilaufbau die U-Werte neu berechnen. Oder es gibt noch Unterlagen und Baubeschreibungen bei den entsprechenden Baubehörden. Oder man nutzt die min. U-Werte der verschiedenen Wärmeschutz- und Energieeinspar-Verordnungen. Unterstützung bieten auch diverse Bauteilkataloge, getrennt nach unterschiedlichen Baualtersklassen, Baustilen und Regionen (z.B. dena, "Leitfaden Energieausweis, Teil 1"). Hilfreich ist auch die Berücksichtigung der Bauteilkataloge qualitativ hochwertiger Energieberatersoftware, ältere Fachliteratur (z.B. RWE-Bau-Handbuch, "Recknagel/Sprenger", "Rietschel/Raiß" ...) und die Interpretation der verschiedenen DIN 4701- Ausgaben, "Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden".
Last, not least macht auch die Farbe des Bohrstaubs Angaben zum verwendeten Bauteilmaterial. Und natürlich Erfahrung.

Alles in allem sollte es damit möglich sein, auch für Bestandsbauten eine hinreichend genaue Heizlastberechnung zu erstellen.